• Bewertungssubjekt

    Das Bewertungsobjekt wird immer aus der Sicht einer Partei, dem sogenannten Bewertungssubjekt, beurteilt. Diese Partei kann auch aus mehreren Interessenten bestehen, solange diese die gleichen Bewertungsinteressen besitzen.

    Bewertungssubjekte können somit Unternehmen selbst, Gutachter, Rivalen, etc. sein.