Die historische Entwicklung der deutschsprachigen Unternehmensbewertungslehre kann man in drei Phasen, in welchen unterschiedliche Ansätze bzw. Stilrichtungen verfolgt wurden, unterteilen.
Die früheste Phase begann im Jahr 1917/1918 als Eugen Schmalenbach die ersten Publikationen zur Unternehmensbewertungslehre veröffentlichte. In dieser Phase war der dominierende Ansatz die Stilrichtung der objektiven Unternehmensbewertung. Das verwendete Bewertungsinstrument war hierfür die Substanzwertmethode. Der objektive Unternehmenswert ist somit maßgeblich von der Vergangenheit und der Gegenwart abhängig. Zukünftige Entwicklungen wurden dabei außer Acht gelassen. Das Ergebnis der objektiven Unternehmensbewertung sollte ein Wert sein, welcher unabhängig vom Bewertungsanlass /-zweck, für alle Parteien Gültigkeit besitzt.
In der zweiten Phase (1960 – 1970), der Phase der subjektiven Unternehmensbewertung, wurden der zukünftige Ertragswert in die Bewertung mit einbezogen. Bei der Bewertungsmethodik wurde das Substanzwertverfahren von der Ertragswertmethode abgelöst. Vergangenheitsdaten dienten dabei noch lediglich als mögliche Anhaltspunkte für zukünftige Entwicklungen. Ein allgemein gültiger Unternehmenswert existierte hierbei nicht mehr, da die subjektive Unternehmensbewertung maßgeblich von den individuellen und persönlichen Zielen/Vorstellungen des jeweiligen Bewertungssubjektes abhängig ist.
Nach den Phasen der objektiven und subjektiven Werttheorie folgte schließlich die Stilrichtung der funktionalen Unternehmensbewertung, welche auch heute noch relevant ist. Dabei wird davon ausgegangen, dass jede Bewertung aufgrund eines Anlasses erfolgt bzw. dadurch ein individueller Zweck verfolgt wird. Der Anlass/Zweck hat somit maßgeblich Einfluss auf das zu wählende Bewertungsinstrument und schlussendlich auf das Ergebnis. Das Ergebnis bezieht sich somit lediglich auf den Bewertungszweck und besitzt keine allgemeine Gültigkeit.