Beim Ertragswertverfahren handelt es sich um ein sehr häufig angewandtes Unternehmensbewertungsverfahren. Die Unternehmenswertermittlung erfolgt hierbei mit Hilfe der Kapitalwertmethode. Zukünftige Überschüsse werden hierbei mit Hilfe eines angenommen Zinssatzes diskontiert. Der Zinssatz beruht hierbei lediglich auf Annahmen und im Gegensatz zu den DCF Verfahren wird er nicht von Kapitalwertmodellen abgeleitet. Dies stellt zugleich den größten Kritikpunkt der Ertragswertverfahren dar.
Schlussendlich sollte der Barwert zu X0 den Unternehmenswert darstellen.