Das Substanzwertverfahren stellt die Grundlage für die Einzelbewertungsverfahren dar. Der Substanzwert ermittelt sich wie folgt:
Summe der Werte der einzelnen Vermögensgegenstände
– Wert der Schulden
= Substanzwert
Das Substanzwertverfahren kann man in zwei Verfahren unterteilen:
– Substanzwertverfahren zu Reproduktionswerten
– Substanzwertverfahren zu Liquidationspreisen
Substanzwertverfahren zu Reproduktionswerten
Hierbei wird der Wert der einzelnen Gegenstände anhand von Reproduktionspreisen bestimmt. Der Reproduktionswert stellt jenen Wert dar, welcher ein potenzieller Investor zum derzeitigen Zeitpunkt aufwenden müsste um das Gut / den Gegenstand zu erwerben / herzustellen.
Substanzwertverfahren zu Liquidationspreisen
Hierbei sind die Liquidationspreise zur Wertermittlung relevant. Liquidationswerte ermitteln sich indem man annimmt, dass das Unternehmen zerschlagen wird. Liquidationswerte liegen unter den Reproduktionspreisen. Das Substanzwertverfahren zu Liquidationspreisen wird meist bei Konkursen benötigt.